AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Leistungen

Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Mit der Annahme eines Auftrages kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Dienstverhältnis gemäß BGB zustande.

Für das dadurch begründete Rechtsverhältnis gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Bedingungen des Auftraggebers, die sich auf einen Werk- oder Werkliefervertrag stützen. Dies gilt auch dann, wenn seinen gedruckten allgemeinen Bedingungen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Aufgabe des Sprachmittlers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende Rechtschreibe- oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Für alle Mängel der Textvorlage haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erstellen wir alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im wesentlichen entsprechen. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernehmen wir gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zu Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge.

Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d. h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden.

Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine evtl. Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

2. Preise

Dolmetscherdienste werden nach Stunden- oder Tagessätzen, Übersetzerdienste nach Zeilen- oder Seitenpreisen bzw. nach Stundensätzen abgerechnet. Eine Zeile hat 50 - 55 Anschläge. Angefangene Zeilen werden als volle Zeilen berechnet, Zahlen und Tabellen wie Zeilen. Dem Seitenpreis liegen normalerweise 25 Zeilenhonorare zugrunde.

Als Mindesthonorar werden für Dolmetscherdienste ein Stundenhonorar (für Konferenzdolmetscher ein Tageshonorar), für Übersetzungen der Preis für eine Seite berechnet.

Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien etc., sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

3. Angebote

Alle Angebote, insbesondere mündliche, sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Verbindliche Preisangebote für Übersetzungen beziehen sich immer nur auf das Zeilenhonorar, auch wenn in Verbindung damit und auf der Basis einer geschätzten Zeilenanzahl ein Gesamtpreis angegeben wurde. Mündliche Angebote einschließlich fernmündlicher, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Arbeitsaufträge (Bestellungen)

Alle Aufträge, ob schriftlich oder mündlich erteilt, werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (gleichzeitige Vorlage der erforderlichen Arbeitsunterlagen vorausgesetzt) und während der normalen Geschäfts- und Arbeitszeit ausgeführt. Die Bearbeitung von Eilaufträgen außerhalb der normalen Arbeitszeit, soweit durch besondere Terminwünsche des Auftraggebers erforderlich, führen wir gegen besondere Vergütung für Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit (Eilzuschlag) aus.

Ein Auftrag gilt von uns angenommen, wenn wir ihn nicht unverzüglich ablehnen, einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Schriftliche Auftragsbestätigungen stellen wir nur auf Verlangen oder in den Fällen, in denen wir es für zweckmäßig erachten, aus.

Wir behalten uns vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen der Textvorlagen beim Auftraggeber zurückzufragen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Unserer Verpflichtung kommen wir auch dann in vollem Umfang nach, wenn wir in derartigen Fällen bei Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis die Übersetzung auf Grundlage des von uns verstandenen Sinngehalts erarbeiten. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfaßt sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.

Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, vor oder mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

5. Termine

Terminzusagen für die Fertigstellung von Übersetzungsarbeiten, ob in Angeboten oder zu einem anderen Zeitpunkt gegeben, sind Circa-Angaben, insbesondere für umfangreiche oder in Raten übertragene Arbeiten, bei denen sich der erforderliche Zeitaufwand nicht exakt abschätzen läßt, es sei denn, es ist ausdrücklich ein fester Termin vereinbart. Wir können in keinem Fall für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eintreten, wie z. B. auf dem Postweg oder bei von uns beauftragten Dritten, durch höhere Gewalt oder ähnliche Gründe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug.

Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind und bei der Abschlussrechnung unter Angabe des Zahlungseingangs berücksichtigt werden.

In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme.

7. Erfüllung

Die Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber erfolgt normalerweise durch den Versand mit einfacher Post. Andere Versendungsarten bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Die Gefahr der Versendung geht mit der Übergabe der Übersetzung an die Post oder an die vom Auftraggeber zu benennende Stelle oder Person auf diesen über.

8. Rücktritt

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von uns durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns können nicht geltend gemacht werden.

Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, unseren bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch nach Maßgabe der o. g. Zahlungsbedingungen zu erfüllen. Maßgebend für unseren Zeitaufwand sind dann ausschließlich unsere Aufzeichnungen.

Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dahin geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, die zusammen mit der erstgenannten Vergütung bei kurzfristigen Absagen die Höhe des vollen Honorars erreichen kann. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zuführen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.

9. Haftung

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch Mängel aufweisen, muß uns dies unverzüglich nach Feststellung, jedoch bis spätestens 4 Wochen nach Zustellung der Übersetzung gemeldet werden. Bei bis zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Mängeln hat der Auftrageber Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung.

10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (Streik, Feuer, Wirtschaftsauseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen und allen anderen nicht voraussehbaren Ereignissen, die nachweisbar die materielle Erfüllung des Vertrages beinflussen und nicht durch den Auftragnehmer herbeigeführt wurden), kann der Auftragnehmer nicht belangt werden. Höhere Gewalt berechtigt beide, den Auftraggeber und den Auftragnehmer, den Vertrag zu widerrufen. In jedem Fall schuldet der Kunde dem Auftragnehmer aber den Betrag für schon erfüllte und abgelieferte Arbeiten.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Emmendingen

Stand: Januar 2017